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Nutzwertgutachten + Parifizierung Immobilienanteile rechtlich klar trennen

Das Teilen von Häusern, Grund, Gewerbeflächen, Garagen etc. sinnvoll, fachgerecht und exakt planen und eintragen.

Die Begriffe Nutzwertgutachten und Parifizierung sind gleichbedeutend. Das Verfahren kommt zum Einsatz, wenn eine Grundteilung nicht möglich, aber eine Teilung des Eigentums notwendig ist, beispielsweise bei Wohnanlagen und Apartmenthäusern oder zur sauberen Trennung von privat und gewerblich genutzten Flächen. Neben der Teilung, schafft das Netzwertgutachten hier rechtliche Klarheit.

Trennungen sind zudem nicht nur für die Klärung von Eigentumsverhältnissen relevant, sondern auch für die Berechnung von Gebühren, Betriebskosten und Steuern. Bei größeren Objekten ist sie so gut wie immer anzuraten. Wir erstellen daraus aus einer Hand die Bestandspläne als Basis für die Parifizierung sowie das Nutzwertgutachten selbst.

Das Ziel der Parifizierung kann sein, dass sich Wohnungsbesitzer gegenseitig das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht an Wohnungseigentrum einräumen. Gegenstände des Wohnungseigentums können etwa Wohnungen, Garagen, Geschäftsräume, sonstige selbstständige Räumlichkeiten oder auch Kfz-Abstellplätze sein.


Nutzwertgutachten (Parifizierung) - unsere Leistungen:

Teilen von:

  • Wohnanlagen
  • Mehrfamilienhäusern
  • Apartmenthäusern
  • Gewerbeflächen

Abtrennen von:

  • Gewerbe- gegenüber Privatflächen
  • Parkplätzen
  • Garagen
  • Lagern
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