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DAS LEBEN GEHT WEITER!

So auch mit COVID-19

Mit 30.04.2020 sind die Bestimmungen bzgl. der Ausgangsbeschränkungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes ausgelaufen. Damit zusammenhängend hat das Sozialministerium eine neue Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur weiteren Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, BGBl II 197/2020, veröffentlicht.

Generell gilt, dass der Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden soll, kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, sollte (zumindest) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Mit Hilfe diesen gesetzten Maßnahmen sind wir für unsere Kunden wieder einsatzbereit und blicken optimistisch in die Zukunft.

 

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