Der Bürger geht davon aus, dass er auf die Angaben in den öffentlichen Büchern vertrauen kann. Dies gilt insbesondere für die digitale Katastralmappe. Der Grundstückskataster wurde laufend nachgeführt und ist somit eine Summe von zeitlich unterschiedlichen Ständen und unterschiedlichen Rechtsständen.
Der Grundsteuerkataster, bestehend seit Anlage ab 1817, ist nur insofern verbindlich was die gegenseitige Lage der Grundstücke zueinander und ihre Grundstücksnummern betrifft.
Der Grenzkataster wurde mit der Novelle des Vermessungsgesetzes vom 03.07.1968 eingeführt. Dieser dient der verbindlichen Festlegung der Grunstücksgrenzen.